Ratgeber · Stand: Juni 2026

Solarpflicht NRW

Seit dem 1. Januar 2025 gehört in Nordrhein-Westfalen aufs neue Wohnhaus eine Solaranlage – so will es § 42a der Landesbauordnung. Klingt nach Bürokratie, ist aber halb so wild: Was die Pflicht verlangt, welche Ausnahmen es gibt und warum ein Danwood-Haus sie ganz nebenbei erfüllt.

1.1.2025

Pflicht für Neubau-Bauanträge

30 %

der Bruttodachfläche mit PV

3 kWp

Pauschal-Alternative (Ein-/Zweifamilienhaus)

1.1.2026

Pflicht auch bei Dachsanierung

Was gilt in NRW? Die aktuelle Rechtslage

§ 42a BauO NRW und die Solaranlagenverordnung regeln, wer wann wie viel Solar aufs Dach bringen muss

Die Rechtsgrundlage

Grundlage ist § 42a der Landesbauordnung NRW, konkretisiert durch die Solaranlagenverordnung (SAN-VO NRW), die seit dem 19. Juni 2024 in Kraft ist. Für neue Wohngebäude greift die Pflicht, wenn der Bauantrag ab dem 1. Januar 2025 gestellt wurde.

Was verlangt wird

Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche müssen mit Photovoltaik belegt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt alternativ pauschal eine installierte Leistung von 3 Kilowatt-Peak. Auch eine Solarthermie-Anlage auf der gleichen Fläche erfüllt die Pflicht.

Bestand: seit 2026 bei Dachsanierung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude – immer dann, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Wer neu baut, hat es leichter: Die Anlage wird von Anfang an mitgeplant statt nachträglich aufs Dach gestemmt.

Verbindliche Auskünfte

Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Bauvorhaben ist Ihr örtliches Bauamt zuständig. Offizielle Informationen des Landes finden Sie im Bauportal NRW.

Die Ausnahmen: Wann die Pflicht nicht greift

Kleine Gebäude

Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche sind von der Pflicht ausgenommen.

Technische Unmöglichkeit

Wenn das Dach die Anlage nicht tragen kann oder dauerhaft verschattet ist, entfällt die Pflicht.

Wirtschaftliche Unvertretbarkeit

Steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag, kann die Pflicht entfallen.

Härtefall auf Antrag

In besonderen Einzelfällen kann das Bauamt auf Antrag eine Befreiung erteilen.

Solarpflicht in Deutschland: Bundesländer im Vergleich

NRW ist nicht allein – immer mehr Bundesländer machen Solar zur Pflicht

Baden-WürttembergVorreiter in Deutschland
Pflicht seit 2022
BerlinFür Neubauten
Pflicht seit 2023
HamburgFür Neubauten
Pflicht seit 2023
Schleswig-HolsteinNeu eingeführt
Pflicht seit 2025
NiedersachsenNeu eingeführt
Pflicht seit 2025
Nordrhein-WestfalenNeubau-Wohngebäude; seit 2026 auch Dachsanierung
Pflicht seit 2025
HessenKeine Pflicht für private Wohngebäude
Keine Pflicht
Rheinland-PfalzKeine Pflicht für private Wohngebäude
Keine Pflicht

Warum sich mehr PV lohnt als die Pflicht verlangt

Die 30 Prozent sind das Gesetz. Das volle Dach ist die Vernunft.

Eigenverbrauch schlägt Einspeisung

Selbst genutzter Strom spart Ihnen ca. 30 Cent/kWh, während die Einspeisevergütung nur noch bei ca. 8 Cent/kWh liegt. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach ist also fast viermal so wertvoll wie eine eingespeiste.

Ideale Kombination mit der Wärmepumpe

Alle Danwood-Wohnhäuser haben serienmäßig eine Wärmepumpe. In Kombination mit PV liefert die Sonne den Strom fürs Heizen und Warmwasser gleich mit – ein Kraftwerk und eine Heizung, die füreinander gemacht sind.

Sichere Rendite über Jahrzehnte

Nach 8-12 Jahren Amortisation profitieren Sie weitere 15-20 Jahre von nahezu kostenlosem Strom. Die Module halten 25-30 Jahre – länger als so manche gute Vorsätze.

Pflicht clever übererfüllen

Die Mindestbelegung erfüllt das Gesetz – aber erst eine großzügig dimensionierte Anlage mit Speicher (EH-40 Plus Standard) macht Sie wirklich unabhängig von steigenden Strompreisen.

Typische PV-Anlage fürs Einfamilienhaus: die Kennzahlen

Typische Anlagengröße (Einfamilienhaus)8-10 kWp
Stromertrag pro Jahrca. 8.000 - 10.000 kWh
Eigenverbrauch ohne Speicherca. 30 %
Eigenverbrauch mit Speicherca. 60-70 %
Einspeisevergütungca. 8 Cent/kWh
Ersparnis je selbst genutzter kWhca. 30 Cent/kWh
Amortisationszeit8-12 Jahre
Lebensdauer Module25-30 Jahre

EH-40 Plus: Mehr als nur Pflichterfüllung

Der Effizienzhaus 40 Plus Standard ergänzt den energetischen EH-40-Standard um eine stromerzeugende Anlage mit Batteriespeicher. Damit erfüllen Sie die Solarpflicht automatisch – und senken die laufenden Stromkosten spürbar. Die aktuellen Konditionen der KfW-Neubauförderung finden Sie auf kfw.de.

MerkmalEH-40EH-40 Plus
Energiestandardmax. 40 % Referenzmax. 40 % Referenz
PV-Anlage erforderlichNeinJa, mit Speicher
Solarpflicht NRW erfülltMit passender PV-PlanungAutomatisch
Eigenverbrauchsanteilohne Speicher ca. 30 %60-70 %
Unabhängigkeit von Strompreisenteilweisehoch

Danwood NEXT: PV-Anlage mit Speicher serienmäßig

Bei der NEXT-Linie ist die Solarpflicht schon erfüllt, bevor Sie das erste Formular ausgefüllt haben

NEXT: alles schon an Bord

  • Photovoltaikanlage auf dem Dach – fertig installiert
  • Batteriespeicher für hohen Eigenverbrauch
  • Smart Home System zur Energieoptimierung
  • Solarpflicht NRW automatisch erfüllt – und EH-40 Plus erreicht
  • Besonders kurze Bauzeit
Mehr zur NEXT-Linie

Und die anderen Linien?

NEXT-LiniePV + Speicher inklusive
Family / Today / S-LiniePV als Option möglich
VISIONPV als Option möglich

Bei allen Linien wird die PV-Anlage so eingeplant, dass die Solarpflicht NRW problemlos erfüllt ist – beim Neubau von Anfang an mitgedacht statt später nachgerüstet.

Tipp für Bauherren

Planen Sie die PV-Anlage beim Neubau gleich großzügiger als die Mindestanforderung. Eine spätere Erweiterung ist aufwendiger als die Integration von Anfang an – das Gerüst steht ja schon.

Häufige Fragen zur Solarpflicht

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen die Solarpflicht für neue Wohngebäude. Rechtsgrundlage ist § 42a der Landesbauordnung NRW, konkretisiert durch die Solaranlagenverordnung (SAN-VO NRW, in Kraft seit 19. Juni 2024). Wer den Bauantrag ab dem 1. Januar 2025 stellt, muss mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik belegen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt alternativ pauschal eine installierte Leistung von 3 Kilowatt-Peak. Auch eine Solarthermie-Anlage auf der gleichen Fläche erfüllt die Pflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht zusätzlich, wenn bei Bestandsgebäuden die Dachhaut vollständig erneuert wird.
Ausgenommen sind Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche. Außerdem entfällt die Pflicht, wenn die Installation technisch unmöglich ist (etwa wegen Statik oder dauerhafter Verschattung) oder wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. In besonderen Härtefällen kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben gibt Ihr örtliches Bauamt.
Ja, in den meisten Fällen lohnt es sich, das Dach großzügiger zu belegen als die gesetzliche Mindestanforderung. Gründe: Eigenverbrauch spart deutlich mehr als die Einspeisung bringt (ca. 30 Cent/kWh gegenüber ca. 8 Cent/kWh), die Kombination mit der Wärmepumpe ist ideal, und die Anlage amortisiert sich typischerweise nach 8-12 Jahren bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren.
Beim EH-40 Plus kommt zum energetischen Standard zusätzlich eine stromerzeugende Anlage (Photovoltaik) mit Batteriespeicher hinzu. Der Vorteil liegt heute vor allem in der Stromkosten-Unabhängigkeit: Mit Speicher steigt der Eigenverbrauchsanteil von rund 30 auf 60-70 Prozent. Die Solarpflicht NRW erfüllen Sie damit automatisch. Die aktuellen Förderkonditionen finden Sie auf kfw.de.
Bei der Danwood NEXT-Linie ist eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Smart Home System bereits serienmäßig enthalten – die Solarpflicht NRW ist damit automatisch erfüllt. Bei allen anderen Linien (Family, Today, S-Linie, VISION) wird die PV-Anlage als Option eingeplant, sodass auch dort die Pflicht problemlos erfüllt wird.
Eine typische PV-Anlage für ein Einfamilienhaus (8-10 kWp) amortisiert sich nach etwa 8-12 Jahren. Bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren profitieren Sie also 15-20 Jahre von nahezu kostenlosem Strom. Mit Batteriespeicher erhöhen Sie den Eigenverbrauchsanteil von ca. 30 % auf 60-70 %.
Solarpflicht für neue Wohngebäude gilt unter anderem in: Baden-Württemberg (seit 2022), Berlin (seit 2023), Hamburg (seit 2023), Nordrhein-Westfalen (seit 2025), Schleswig-Holstein (seit 2025) und Niedersachsen (seit 2025). Die Details (Mindestbelegung, Ausnahmen, Stichtage) unterscheiden sich je nach Bundesland.
Ihre persönlichen Danwood-Ansprechpartner sind Christian Schlüer und Milan Marcus von danwood.nrw. Sie planen die PV-Anlage so, dass die Solarpflicht in NRW sicher erfüllt ist – in Düsseldorf, Wuppertal, Duisburg, im Bergischen Land und am Niederrhein (PLZ 40–42 und 46–47). Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich, telefonisch bei Christian Schlüer (+49 151 5411 3404) und Milan Marcus (+49 172 6666 087) oder über den kostenlosen KI-Hausfinder auf danwood.nrw.

Fertighaus mit oder ohne PV? Wir beraten Sie!

Unser kostenloser KI-Berater findet das passende Danwood-Modell für Sie – ob NEXT-Linie mit PV inklusive oder ein anderer Ausbaustandard mit PV als Option.

Kostenlos – Unverbindlich – Datenschutzkonform

Ihr Danwood-Partner für NRW | PLZ 40-42, 46-47 | Beratung in Wuppertal, Düsseldorf, Duisburg und am Niederrhein
Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zur Rechtslage wenden Sie sich an die zuständigen Behörden. Stand: Juni 2026.